Einbruchmeldeanlagen bzw. Alarmanlagen, bieten einen Grundschutz, um Gefahren wie z. B. Einbrüche frühzeitig zu erkennen und zu melden oder durch Abschreckung sogar zu Verhindern. Sie minimieren die Aktionszeit von Dieben, alarmieren die unmittelbare Umgebung sowie anwesende Personen und benachrichtigen im Notfall hilfeleistende Dienste, wie Polizei oder Sicherheitsdienst.
Einbruchmeldeanlagen bzw. Alarmanlagen stehen für Privaträume und Geschäftsräume mit wohnraumähnlicher Nutzung genauso im Vordergrund wie für Gewerbebetriebe aller Art. Alarmanlagen erkennen, je nach Ausstattung, neben Einbrüchen auch andere Gefahren wie Rauch, Wasser, Gas und technische Störungen und lösen frühzeitig Alarm aus. Sie können auch im Falle einer Bedrohung zum Hilferuf aktiviert werden. Ausgelöst werden kann eine Meldung zum Beispiel durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen von Türen oder das Betreten von überwachten Räumen.
Man unterscheidet 2 Alarmierungsarten. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.
1. Der warnende oder abschreckende Alarm mit Außen- und/oder Innensirene
Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten.
2. Der stille Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle
Der stille Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich vom Einbruch oder Überfall informiert werden.
Sinn und Zweck der Einbruchmeldeanlage ist es, die Beutesammelzeit der Täter durch die Alarmierung und entsprechende Alarm-Intervention auf ein gewisses Maß zu reduzieren und so den entstehenden Schaden auf ein Minimum zu begrenzen. Im Gegensatz zu mechanischen Sicherungstechniken - deren Ziel es ist, den Widerstands-Zeitwert entsprechender Gebäudeöffnungen zu erhöhen - kann eine Einbruchmeldeanlage einen Einbruch weder verhindern, noch erschweren.
Eine verdrahtete Anlage bietet sich an, wenn:
Die Komponenten verdrahteter Anlagen sind in der Regel günstiger als Funk-Alarmanlagen. Es bleibt abzuwägen, ob die Kosten für die Verkabelung im Rahmen bleiben. Sofern das Objekt sowieso vom Elektriker verkabelt wird, bietet es sich an, dass dieser die Kabel für die Einbruchmeldeanlage nach Vorgabe des Facherrichters gleich mitverlegt.
Fordert die Versicherung die Installation einer Einbruchmeldeanlage nach den Kriterien des Verbandes der Schadenversicherer (VdS), bleibt meist nur die konventionelle, d. h. die verkabelte Variante.
Auch wenn der Versicherer keine Auflagen macht, sollte darauf geachtet werden, ausschließlich VdS- anerkannte Produkte einzusetzen und diese möglichst von einem VdS- anerkannten Errichterbetrieb installieren zu lassen.
Produkte und Komponenten
Bei der Besichtigung des Objektes ist zu prüfen, welche Technik den Anforderungen des Betreibers genügt. In der Regel ist davon auszugehen, dass bei Roh- bzw. Umbauten eine verkabelte Anlage günstiger ist als eine Funk-Anlage – wegen der höheren Gerätekosten. Ein großer Teil der Kunden bewohnt jedoch bereits die abzusichernden Räumlichkeiten. Hier nachträglich zu verkabeln ist zwar möglich, aber unter Umständen sehr aufwändig. In solchen Fällen bieten sich Funk-Alarmanlagen an.
Als VdS-anerkannte Errichterfirma für Gefahrenmeldeanlagen können wir entsprechende Einbruchmeldeanlagen für private und gewerbliche Risiken in Form eines VdS-Installationsattestes für Ihren Einbruchdiebstahl-Versicherer dokumentieren.
Es ist äußerst wichtig, den genauen Bedarf des/der Betreiber, die örtlichen Gegebenheiten und die Anforderungen des Einbruchdiebstahl-Versicherers in einem persönlichen Gespräch vor Ort zu ermitteln, um entsprechende Projektierungsvorschläge, Lösungsmöglichkeiten und Alternativen präsentieren zu können.
Um sowohl einen hohen Qualitätsanspruch bei der Auswahl von Geräten und Meldern zu garantieren, sowie eine optimale Projektierung und Sabotagesicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir die Installation von, vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannten, Einbruchmeldesystemen unter Berücksichtigung der VdS-Richtlinien für Planung und Einbau bei der Projektierung und Installation.
Zum VdS: Verband der Schadensversicherer
"VdS gehört zu den weltweit renommiertesten Institutionen für die Unternehmenssicherheit. (...) Das VdS-Gütesiegel genießt einen ausgezeichneten Ruf in Fachkreisen und bei Entscheidern. Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie ein breites Bildungsangebot. Zu den Kunden zählen Industrie- und Gewerbebetriebe aller Branchen, international führende Hersteller und Systemhäuser, kompetente Fachfirmen sowie risikobewusste Banken und Versicherer." - Quelle: www.vds.de