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Alarmierung

Es gibt zwei Alarmierungsarten:

  • den warnenden oder abschreckenden Alarm mit Außen- und/oder Innensirene
  • den stillen Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle.

Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten. Der stille Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich vom Einbruch oder Überfall informiert werden. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.

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