Informationen zur KfW- Förderung

Datum:
11. Oktober 2016
Kategorie:
Neuigkeiten
Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden!

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.

Sie können nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merktblattbedingungen gilt als eingehalten.

Die Zuschüsse werden frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt. Bereits durch die KfW zugesagten Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleibt hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert."

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KFW Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“

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Anlage zum Merkblatt Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“

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