Wenn für "Klamm & Heimlich" der Fluchtweg versperrt sein soll, für Gefährdete jedoch nicht...
Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand: Einerseits muss jedermann über Flucht- und Rettungswegtüren Ihr Gebäude in bedrohlichen Situationen schnell und sicher verlassen können. Andererseits gilt es, den Missbrauch dieser Einrichtungen für Diebstahl oder auch aus Übermut zu verhindern.
Systeme mit einer zusätzlichen Verriegelung, die an Ort und Stelle nur über ein spezielles, neben der Tür angeordnetes Notfall-Türterminal freigeschaltet werden kann, lösen dieses Problem. Jetzt verhilft "Ausbrechern" der gewohnte rasche Griff zum Drücker nicht mehr zur Flucht. Der Missbrauch Ihrer Notausgänge wird zum unkalkulierbaren Risiko. Man erkennt, dass Gegenmaßnahmen ausgelöst werden, wenn man den Nottaster betätigt oder sich am System zu schaffen macht.
Im Gegensatz dazu steht die Wirkung auf gefährdete Personen: Für sie bedeutet Alarm eine Verbesserung ihrer Rettungschance. Das grünlackierte Türterminal wird als Teil des Rettungswegsystems identifiziert. Und mit seinem beleuchteten roten Nottaster signalisiert es unmissverständlich, was im Gefahrenfall zu tun ist. Außerdem hilft es den Flüchtenden, sich auch bei Dunkelheit zu orientieren.
... dann müssen Ihre Notausgänge in besonderer Weise gesichert sein ...
An Notausgangstüren ist es möglich, geeignete "elektrische Verriegelungen im Verlauf von Rettungswegen" zu installieren. Diese können im Gefahrenfall automatisch (z. B. durch Brandmeldeanlagen), von zentraler Stelle (z. B. Pförtner) oder von Hand im Türbereich freigeschaltet werden. Bei Ausfall der Stromversorgung oder bei Spannungsabfall wird die Türverriegelung automatisch freigeschaltet. Der Schutz vor Missbrauch kann durch weitergehende Vorkehrungen, z. B. Alarm beim unberechtigten Öffnungsversuch, erhöht werden.
Da Notausgangstüren oft gleichzeitig Brand- und/oder Rauchschutztüren sind, ist die Anbringung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen nur unter strenger Beachtung der zulässigen Änderungen gestattet. Sie müssen außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden, der darüber eine Bescheinigung auszustellen hat. Dies ist natürlich auch im Rahmen eines Wartungsvertrages möglich.
Anti-Panikschlösser (oder auch kurz Panikschlösser genannt) sind die einfachste Möglichkeit, Notausgangstüren frei begehbar zu halten. Sie entsprechen in ihrem Abmessungen meist der DIN 18250 Teil 1 und somit den vorhandenen Schlössern. Ausnahmen sind hier lediglich die Schlösser im Rohrrahmenbereich (d.h. Dornmaß < 50mm) deren Abmessungen nicht über eine DIN geregelt werden. Bei diesen Türen ist immer eine Prüfung notwendig, welches Panikschloss sich am einfachsten montieren lässt. Bei den Mehrfachverriegelungen gibt es nur eine sehr begrenzte Anzahl von Herstellern. Hier müssen beim Austausch meist Änderungen an den Türen vorgenommen werden. Charakteristisch für diese Schlösser ist, dass man jederzeit von innen, auch bei vorgeschlossenem Riegel, über den Türdrücker oder eine Panikstange die Tür öffnen kann.
Eine Sonderform der Panikschlösser, die immer häufiger zum Einsatz kommt, sind die selbstverriegelnden Panikschlösser (SVP). Diese sind als mechanische Ausführung oder als elektronische Variante zu erhalten.
Diese lösen ein gravierendes Problem der normalen Panikschlösser. Nach der Betätigung des Drückers ist bei diesen Schlössern die Tür nicht mehr verriegelt. Eine erneute Verriegelung kann nur mit einem berechtigten Schlüssel erfolgen. Dieser ist aber oftmals nicht vorhanden. Ebenso kann man die Riegelstellung bei geschlossener Tür nicht erkennen. Auch dieses kann nur mit Hilfe eines berechtigten Schlüssels geschehen.
Das ist sehr zeitaufwendig und wird meist unterlassen. Die selbstverriegelnden Panikschlösser lösen dieses Problem mit Hilfe einer zusätzlichen Steuerzunge in der Falle oder im Stulp. Diese löst beim Einfahren in das Schließblech den beim Öffnen der Tür gegen eine Feder gespannten Riegel und verriegelt so die Tür.
Zusammen mit dem Fallenschloss als Gegenstück werden zusätzlich zum normalen Panikbeschlag in den Türrahmen bzw. in das Türblatt eingebaut. Der verdeckte Einbau erfreut besonders Architekten. Die Montage in der Mitte der Tür führt zu großer Stabilität, aus welcher ein zusätzlicher Einbruchschutz resultiert.
Bei allen Komponenten gewährleisten geräteinterne Kontakte einen Schutz vor Manipulationen.
Achtung: es ist nicht erlaubt, in Rauch- oder Brandschutztüren Fluchtüröffner nachträglich einzubauen – ansonsten verliert die Tür ihre Zulassung.
Die Türverriegelung wird entsprechend der Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten gewählt. Flächenhaftmagnete und elektromechanische Verriegelungen lassen sich durch die Aufbaumontage einfach nachrüsten. Es müssen keine Veränderungen oder Ausschnitte an Türzargen vorgenommen werden. Probleme an den Türen in Rettungswegen, die gleichzeitig Feuerschutztüren sind, lassen sich so umgehen. Wichtig bei der Montage ist nur, dass die geforderte lichte Durchgangshöhe von 200cm nicht eingeschränkt wird.
Notfallmelder zur Entriegelung von Notausgangstüren signalisiert unmissverständlich, was im Gefahrenfall zu tun ist.
Zugleich wirkungsvolle Prävention gegen Mißbrauch durch Alarmoptik. Ergonomisch gestaltet; in der Farbe der Rettungswegbeschilderung; mit großem beleuchtetem Nottaster – durch die nichtsplitternde Abdeckhaube vor versehentlicher Betätigung geschützt.
Schlüsseltaster zur Freischaltung ohne Alarmauslösung durch autorisierte Personen.
Die kostengünstigste Art, die Benutzung eines Notausganges optisch und akustisch zu signalisieren ist die Verwendung eines Fluchttürwächters. Der GfS EH-Türwächter wurde speziell in Hinblick auf die neue Europanorm EN-179 entwickelt. Im Notfall wird er einfach, mit nur einem Handgriff, durch die Benutzung der Türklinke verschoben, es ertönt ein akustisches Alarmsignal und der Fluchtweg ist frei begehbar.
Die Hemmschwelle unter dem Türgriff ist aktiv. Jedoch könnte die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden. Die Tür wird überwacht.
Beim Durchdrücken der Türklinke verschiebt sich der EH-Türwächter automatisch nach unten und ermöglicht mit nur einem Handgriff das Begehen der Notausgangstür. Dabei wird Daueralarm ausgelöst, der mit dem Geräteschlüssel gelöscht werden kann.
Berechtigte Personen benutzen nicht die Klinke, sondern öffnen die Schlossfalle mit dem Schlüssel, um die Tür, ohne Alarm auszulösen, zu begehen.
Mit dem Geräteschlüssel kann der Türwächter durch Verschieben nach unten alarmfrei in eine Dauerfreigabeposition gebracht werden. In dieser Stellung ist die Tür normal zu begehen, z.B. für einen längeren Warentransport.
Notausgänge und Fluchttüren sind meist in schlecht zu kontrollierenden und nicht einsehbaren Bereichen eines Gebäudes. Trotzdem müssen sie für den Notfall jederzeit zugänglich, unverschlossen und benutzbar sein.
Tagalarmsysteme sind die optimale Überwachung einzelner Fluchttüren mit sinnvollen, praxisgerechten Funktionen.