Man unterscheidet 2 Alarmierungsarten. Bei allen Objekten – sowohl Privathäuser als auch Gewerbeobjekte – ist eine Kombination zu empfehlen.
1. Der warnende oder abschreckende Alarm mit Außen- und/oder Innensirene
Der Außensignalgeber mit Blitzlampe dient zunächst der Abschreckung potenzieller Täter und soll Nachbarn alarmieren. Der Internalarm warnt Personen, die sich in einem durch eine Alarmanlage überwachten Objekt aufhalten.
2. Der stille Alarm zu einer hilfeleistenden Stelle
Der stille Alarm wird automatisch zum Beispiel über eine Telefonleitung übertragen, ohne vom Einbrecher bemerkt zu werden. So kann gegebenenfalls ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gezielt und unverzüglich vom Einbruch oder Überfall informiert werden.