Vier-Augen-Prinzip

Die Anforderungen an moderne Zutrittskontrollsysteme oder auch Videoüberwachungssysteme beinhalten oft die Abfrage von sensiblen Daten mithilfe eines 4-Augen-Prinzips. Somit ist sichergestellt, das diese Informationen nur nach vorheriger Genehmigung der entsprechenden Stellen (z.B. Betriebsrat, Datenschutzbeauftragten, IT) ausgelesen werden können.

Da hierbei teilweise auch schützenswerte Personendaten oder andere sicherheitsrelevante Informationen erfasst werden, sind die entsprechenden Datenschutzrichtlinien gem. DSGVO zwingend zu beachten. Auch die Anforderungen eines Betriebsrats und die IT-Sicherheit müssen berücksichtigt werden.

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