Personenschutz: Alarmanlagen können je nach Anwendung auch Überfälle melden. Dafür werden spezielle Melder (Auslösegeräte) installiert, die der Betreiber bzw. der Betroffene im Notfall betätigen kann. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen diese Melder immer auch im unscharf geschalteten Zustand einer Alarmanlage funktionieren.
Notruf: Der Personenhilferuf stellt eine Telefonverbindung zu einer beauftragten hilfeleistenden Stelle im Fall einer Notfallsituation her. Für den Hilferuf können mobile oder fest installierte Auslösegeräte verwendet werden. Bei älteren und/oder hilfsbedürftigen Personen ist die Verwendung von mobilen bzw. tragbaren Auslösegeräten (z. B. als Umhänger) empfehlenswert.