Die Gefährdungsanalyse besteht aus einer systematischen Festellung und Bewertung von Gefährdungen der Beschäftigten in schriftlicher Form. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei sollten zwei Methoden unterschieden werden: die direkte und die indirekte Gefährdungsanalyse.
Die direkte Gefährdungsanalyse findet statt
in der Planungsphase
durch Arbeitsplatzbesichtigung
durch Arbeitsablaufanalyse
Die indirekte Gefährdungsanalyse gewinnt ihre Erkenntnisse durch die Untersuchung eines Arbeitsunfalls. Es ergänzen sich beide Gefährdungsanalysen.