Als Bestand bezeichnet man in Bauwesen und Architektur ein bestehendes Bauwerk oder den Teil eines Bauwerks oder Gebäudekomplexes, das zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits vorhanden ist. So kann man bei einem Bauvorhaben, das vorhandene Bauwerk mit einbeziehen, welches zwischen Bestand und Neubau unterscheiden.
Im Baurecht spielt bei Bestandsgebäuden der Bestandsschutz eine wichtige Rolle, speziell bei Altbauten.