Videoüberwachung Zuhause und im Privatbereich

Aufgrund der einfachen Bedienbarkeit und der günstigen Preise steigt die Nachfrage nach Videoüberwachung mit Aufzeichnung im privaten Bereich stetig an. Auch diese Installationen müssen der gültigen Rechtslage nach BDSG und DSGVO entsprechen. Ratsam ist es hier auf jeden Fall einen unserer Experten zu Rate zu ziehen, denn aufgrund der vielfältigen Situationen vor Ort muss jede Videoüberwachung einzeln bewertet werden.

Vorsicht bei W-Lan und Funk

Privat werden oft Kameras mit W-LAN oder Funk angefragt. Wir haben diese auch ständig im Test, können allerdings bei einer sicherheitstechnischen Installation nur davon abraten, wenn eine Aufzeichnung stattfinden soll.

Was ist erlaubt?

Eine Videoüberwachung des eigenen privaten Umfelds (Grundstück, Wohnung) ist zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfelds überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Videoüberwachung fremden Privat-Umfelds oder öffentlichen Umfelds (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Videoüberwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfelds kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.

Prüfung notwendig

In jedem Fall muss vor dem Einsatz einer Videoüberwachung geprüft werden, ob diese in Abwägung der berechtigten Interessen des Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen Übergriffen von außen schützen möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, die in den überwachten Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt werden, ob den möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche mechanische Absicherungen, etc.) begegnet werden kann.