Welche Versicherung schützt bei Einbruch?

Bei einem Einbruch schützt in erster Linie die Hausratversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie übernimmt die Kosten für gestohlene oder beschädigte Gegenstände, die zum Hausrat gehören, und ersetzt diese in der Regel zum Neuwert. Dazu zählen Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertsachen und weitere bewegliche Gegenstände in der Wohnung oder im Haus.

Mögliche zusätzliche Leistungen der Hausratversicherung:

  • Übernahme von Reparaturkosten für Einbruchschäden an Türen, Fenstern oder Schlössern.
  • Erstattung von Aufräum-, Transport- und Lagerkosten, falls Renovierungsarbeiten nötig sind.
  • Übernahme von Hotelkosten, wenn die Wohnung nach dem Einbruch unbewohnbar ist.
  • Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen – meist gibt es hier eine Höchstgrenze, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist.


Gebäudeversicherung: In manchen Tarifen übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst, etwa an Türen oder Fenstern, die durch den Einbruch entstanden sind. Dies ist aber nicht immer standardmäßig enthalten.

Die Hausratversicherung ist der wichtigste Schutz bei Einbruchdiebstahl. Sie ersetzt gestohlene oder beschädigte Gegenstände und übernimmt weitere Kosten, die durch den Einbruch entstehen können. Für besonders wertvolle Gegenstände oder hohe Summen empfiehlt sich eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Versicherungssumme sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben.

Überprüfen Sie im Einzelfall die individuellen Konditionen Ihres Versicherungsvertrags!