Schutzziel

Der Schutz vor unbefugtem Zutritt zu einem Gebäude, schutzbedürftigen Gebäudeteilen oder Räumen soll oftmals mehrere Schutzziele unterstützen. Nicht nur der Schutz des Eigentums, sowohl der Institution als auch des Eigentums der Mitarbeiter, soll sichergestellt sein, sondern auch der Arbeitsschutz, der Schutz von Know-How und eventuell auch der Personenschutz.

Hinzu kommt, dass der Nachweis über eine angemessene Vergabe von Zutrittsberechtigungen und über die Kontrolle der Nutzung dieser Berechtigungen auch gefordert ist, wenn die Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben dargelegt werden muss ("Compliance").