Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Um eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz gesetzeskonform installieren und betreiben zu dürfen, sind u.a. folgende Aspekte zu beachten:
- Der betriebliche Bereich ist ein Sonderfall des privaten Bereichs, da hier besondere Interessenslagen der Beteiligten zu berücksichtigen sind.
- Gibt es eine betriebliche Vereinbarung oder individuelle Einwilligungen der Arbeitnehmer, die die Videoüberwachung am Arbeitsplatz regelt?
- Möchten Sie eine Videoüberwachung vornehmen, um eine Straftat am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum aufzudecken?
- Dient die Überwachung am Arbeitsplatz der Wahrung berechtigter betrieblicher Interessen? Z.B. der Wahrung des Hausrechts, Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten?
Tipp:
Kontaktieren sie uns bevor Sie eigenständig eine Videoüberwachung in Ihren Geschäftsräumen installieren lassen und betreiben, damit der Zweck der Überwachung und die daraus ableitende Rechtslage, z.B. auch bei der Speicherdauer, den Anforderungen des BDSG und der DSGVO stand hält.