Tipps zur Videoüberwachung im Privatbereich
- Nehmen Sie mit Ihrer Videoüberwachungsanlage nur notwendige und zulässige Ereignisse auf. Allgemein wird es als zulässig erachtet, wenn ausschließlich das eigene Grundstück beobachtet wird.
Unzulässig ist beispielsweise ohne Zustimmung bereits die Überwachung von Teilen eines öffentlichen oder mit Nachbarn gemeinsam genutzten Weges (z. B. Treppenhaus) oder schon die Überwachung von kleinsten Teilbereichen eines fremden Grundstücks (z. B. Garten des Nachbarn).
- Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten, über das Vorhandensein einer Videoüberwachung z. B. gemäß BDSG und DSGVO mit einem Schild, welches auf die Videoüberwachung hin deutet.
- Stellen Sie gemäß BDSG und DSGVO sicher, dass die gespeicherten Daten nicht von Unbefugten genutzt und verbreitet werden
- Überlegen Sie, wie lange eine Speicherdauer der Bilder wirklich erforderlich und sinnvoll ist.