Videoüberwachung nach Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

LOHRER unterstreicht seine Kompetenz bei der Projektierung von Video-Sicherheits-Systemen

Bereits vor Einführung der neuen DSGVO im Mai 2018 hat der Weinheimer
Komplett-Anbieter für Sicherheitstechnik hier die Weichen gestellt. Grundlage ist ein neu geschaffener Projektablauf und ein überarbeitetes Datenschutz- Dossier, welche die Vorgaben der DIN EN 62676 für Video-Sicherheits- Systeme voll integrieren. Durch die gemeinsam mit den
Kunden ermittelte Risikoanalyse und Risikobewertung erfolgt die
Festlegung eines entsprechenden Gesamt-Sicherungsgrads. Hierbei
wird auch die Betriebsanforderung detailliert beleuchtet und besprochen. Diese dient u.a. der Begründung zum Zweck und der Funktionsweise des Video-Sicherheits- Systems. Dabei werden u.a. grundlegende  Anforderungen wie Zugriffsrechte/-bebeschränkungen und die Dauer der
Archivierung von Bildmaterial geregelt. Insbesondere bei der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume und Bereiche gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz, neue Fassung, in Verbindung mit der DSGVO ist es erforderlich, Gründe für die Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke eindeutig schriftlich zu fixieren. Denn nach wie vor dürfen schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht überwiegen. Durch die bei LOHRER strukturierten
Prozessabläufe von der Planung und Projektierung, über die Installation und abschließende Erstellung DSGVO-konformer Revisionsunterlagen
können sie sich in jeder Hinsicht „gut gesichert fühlen“.

IHK MAGAZIN RHEIN-NECKAR 07-08/2018