Funktionen einer Einbruchmeldeanlage
Einbruchmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachwerten
Sinn und Zweck der Einbruchmeldeanlage ist es, die Beutesammelzeit der Täter durch die Alarmierung und entsprechende Alarm-Intervention auf ein gewisses Maß zu reduzieren und so den entstehenden Schaden auf ein Minimum zu begrenzen. Im Gegensatz zu mechanischen Sicherungstechniken - deren Ziel es ist, den Widerstands-Zeitwert entsprechender Gebäudeöffnungen zu erhöhen - kann eine Einbruchmeldeanlage einen Einbruch weder verhindern, noch erschweren.
Funktionen im Überblick
- von außen sichtbare Alarmanlagen schrecken mögliche Täter ab
- Überfall-Alarmierung von Sicherheitsdiensten bei raubgefährdeten Risiken (Tankstellen, Juweliere, etc.)
- Anwesenheitssicherung der Bewohner und Angestellte
- Alarmierung und Schutz vor Gas, Wasser & Rauch
- Alarmierung bei technischen Störungen
- manuelle Auslösung zum frühzeitigen Hilferuf bei Bedrohungen